Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekanntgegebenen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Aus besonderem Anlass kann die Friedhofsverwaltung den Friedhof oder einzelne Bereiche vorübergehend sperren.
Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und des respektvollen Miteinanders. Daher wird um ein würdevolles und rücksichtsvolles Verhalten gebeten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten.
Bitte beachten Sie außerdem:
🚶 Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahmen gelten beispielsweise für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung).
🐕 Das Mitbringen von Tieren (z. B. Hunden) ist auf dem Friedhof grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde, beispielsweise für sehbeeinträchtigte Menschen. Das Verbot gilt auch für Personen, die mit ihrem Tier spazieren gehen und den Friedhof lediglich als Abkürzung oder Durchgang nutzen möchten.
🔇 Bitte vermeiden Sie Lärm, Spiele oder andere störende Aktivitäten und nehmen Sie Rücksicht auf Trauernde und Besucher.
🗑️ Halten Sie den Friedhof sauber und entsorgen Sie Abfälle ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen.
📸 Das Fotografieren oder Filmen ist nur in den gesetzlich bzw. satzungsgemäß vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihren respektvollen Umgang mit diesem besonderen Ort.